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TermsDE
Wir liefern unter Zugrundelegung nachstehender Bedingungen:

Lieferung: Sendungen ab EURO 300,- netto frei Station. Bei Sendungen unter
EUR 73,- wird zusätzlich Verpackungen berechnet.

Für den Geschäftsverkehr zwischen Besteller und unserer Firma sind ausschließlich
die nachstehenden Verkaufsbedingungen maßgebend. Abweichungen unterliegen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Anderslautende, aufgrund
welchen Schriftstücken der Besteller angegeben Bedingungen gelten nicht.

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bei Angeboten ab Lager ist Zwischenverkauf vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht erst dann, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt worden ist. Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen und vereinbarungsgemäß zu zahlen. Wenn keine Abruffrist vereinbart ist, hat die Abnahme innerhalb 2 Monaten nach Bestätigung des Aufrage oder Vorlage des Ausfallmusters zu erfolgen. Wir sind ohne besondere Vereinbarung berechtigt, Teillieferungen zu machen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

2. Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferungsweise vereinbart ist. Die Preise sind mit den heutigen Material- und Lohnkosten errechnet. Bei wesentlichen Änderungen werden die am Liefertage gültigen Preise berechnet. Bei Fehlen anders lautender Vereinbarung wird Verpackung von uns nicht zurückgenommen. Die Kosten der Verpackung werden von uns zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Bei vereinbarter Rücksendung der Verpackung muss sie für uns völlig spesenfrei erfolgen. Gutschrift von Verpackung kann nur zum Gebrauchswert erfolgen. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Preise verstehen sich in EURO. Bei Aufträgen in anderer Währung ist der Besteller verpflichtet, evtl. Kursschwankungen, die sich zu unseren Ungunsten ergeben, sofort auszugleichen.

3. Zahlungen haben nach Vereinbarung und für uns völlig spesenfrei zu erfolgen. Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir an Verzugszinsen jeweils 2% über Diskontsatz der Landeszentralbank. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, alle anderen daraus entstehenden Kosten, wie Belastungen von erhöhten Bankspesen usw. weiter zu berechnen. Falls es uns durch Eintritt einer ungünstigen Wendung der Vermögenslage des Käufers oder aus sonstigen Gründen angebracht erscheint, von den üblichen Bedingungen abzusehen, so sind wir berechtigt, neue Zahlungsbedingungen festzulegen, Sicherheiten zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. Unter gleichen Umständen und im besonderen dann, wenn die Regulierung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß vorgenommen wird, werden unsere sämtlichen Forderungen auch im Falle der Stundung sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche oder Gegen Forderung des Käufers ist ausgeschlossen, ebenso eine Aufrechnung. Versandbreite Ware wird bei Fehlender Versandinstruktionen berechnet und ist dann wie vereinbart zu zahlen. Derartige Waren lagen wir nach unserer Wahl entweder bei uns oder bei unseren Spediteuren für Rechnung Gefahr sowie auf Kosten des Besteller ein.

4. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, insbesondere aller Betreibungs- und Vertreterkosten und Bankspesen, bei Wechsel- oder Scheckzahlung bis zum Eingang des Gegenwarte, bleibt die Ware unser Eigentum, und zwar auch für unsere sonstigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. In die Beziehung gelten alle Lieferung, auch die zukünftigen, als ein einheitlicher Vertrag, so dass Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange irgendwelche Rechnung, Kosten- und Zinsforderungen noch nicht beglichen sind. Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Von etwaigen Pfändungen durch Dritte hat uns der Käufer sofort Mitteilung zu machen und die zur Wahrung aller Rechte notwendigen Hilfe zu leisten. Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Bei Zahlungseinstellung hat er uns außerdem die vorhandenen Bestände anzuzeigen. Bei Verbindung unserer Ware mit einem anderen Gegenstand tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der vermischten Ware an uns ab. Im Falle des Weiterverkaufs unserer Ware geht die Forderung des Käufers an den Dritten mit Ihrer Entstehung auf uns über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf. Auf unser erlangen hat der Käufer jederzeit eine genaue Aufstellung der auf uns übergangenen Forderung einzusenden und seine Kunden von der Abtretung an uns zu benachrichtigen. Wir haben das Recht, diese Forderung im eigenen Namen einzuziehen und uns aus den eingegangenen Beiträgen bis zur Abdeckung der noch offenen Gesamtforderung zu befriedigen. Der überschießende Betrag wird an den Käufer überwiesen.

5. Lieferzeiten: Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Vom Käufer vorgeschriebene fixe Termine werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Ansprüche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, Verzugsstrafen usw. werden ausdrücklich abgelehnt. Bei Verzögerung in der Lieferung kann Annullierung nur nach angemessener Nachfrist, nicht aber Entschädigung verlangt werden. Vorkommnisse höherer Gewalt berechtigen uns zur teilweisen oder gänzlichen Aufhebung der Lieferungsverpflichtung. Zu den Vorkommnissen höherer Gewalt sind u.a. zu rechnen: Mobilmachung, Kriegsfall, Betriebsstörung oder Einstellung. Streik, Rohmaterial- oder Arbeitsmangel bei uns oder bei unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen usw. welch die Herstellung oder Beschaffung der Ware erschweren, verzögern oder unmöglich machen. Lieferungsmöglichkeit bleibt in allen Fällen vorbehalten.

6. Gebrauchseinigung: Werden Teile usw. nach besonderen Vorschlägen, Entwürfen oder Zeichnungen geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Für Eignung und dem vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen behalten wir uns vor.

8. Pressformen, sonstige Werkzeuge usw. bleiben stets unser alleiniges Eigentum auch wenn Werkzeugkosten vom Besteller ganz oder teilweise übernommen werden. Der Besteller kann die Herausgabe von Pressformen, Werkzeugen usw. in keinem Falle beanspruchen. Hat der Besteller nur einen Zuschuss zu den Kosten geleistet oder wurden diese Kosten von uns ganz übernommen, so steht uns der Differenzbetrag bzw. volle Betrag der Formen- und Nachbestellungen ausbleiben. Anspruch auf Rückzahlung der vereinbarten Kosten besteht in keinem Falle. Werkzeug- und Formenkosten sowie Kosten für nachträgliche Änderung sind sofort nach Rechnungserstellung netto ohne Abzug zu bezahlen. Änderungskosten werden in keinem Falle amortisiert, auch wenn eine Amortisierung für die betreffenden Formen und Werkzeuge vereinbart wurde. Eine Verpflichtung zur Annahme von Nachbestellung übernehmen wir nicht.

9. Reklamationen irgendwelcher Art oder Gewicht, Stückzahl, Güte usw. sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zurückzusenden. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen.

10. Ausfallmuster: die vorbehaltlose Genehmigung von Ausfallmustern durch den Besteller schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen.

11. Schutzrechte: Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben wurden, oder nach sonstigen Angaben zu liefern haben, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände, gewerbliche Schutzrecht D ritte nicht verletzt werden. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen , die nach Zeichnung, Modellen oder Mustern des Besteller angefertigt werden, untersagt wird, sind wir ohne zur Prüfung der Rechtsverhältnisse verpflichtet zu sein, unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für alle unmittelbaren Schäden, die aus uns der Verletzung und daraus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte erwachsen, leistet der Besteller Ersatz und zahlt auf Verlangen für etwaige Prozesskosten einen angemessenen Vorschuss.

12. Exportaufträge: Für Auslandsaufträge gelten gleichfalls die obigen Bestimmungen. Es gilt das in der Republik Österreich geltende Recht sollte die Gesetzgebung des Bestellerlandes die Überweisung des Kaufpreises an uns erschweren oder sollte die Valuta dieses Landes sinken, sind wir berechtigt, die Lieferung ohne Schadenersatzpflicht abzulehnen oder eine entsprechende Abänderung der Kaufbedingungen und Lieferfristen zu verlangen. Alle aus dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Strittigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der internationalen Handelskammer entschieden.

13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Fima. Gerichtsstand ist Dornbirn.
 
 
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